Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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S. 13388. Gesetz vom zum Schutze des Baumbestandes in Wien (Wiener Baumschutzgesetz) 1)
LGBl 27, idF der Gesetze LGBl 1984/19, 1986/22, 1993/52, 1996/5 (Kundmachung), 1996/54, 1998/45, 1998/48, 2001/53, 2013/31, 2013/45, 2018/71 und 2024/19 2)
Anmerkungen
1) Das Gesetz erscheint vom verwaltungsökonomischen Standpunkt und in seinen Strafdrohungen in seiner derzeitigen Erscheinungsform problematisch.
2) Die Änderung LGBl 2024/19 vom (Klimaschutznovelle 2024) erfolgte auf Basis eines Initiativantrages LG-77816-2024-LAT, ohne Begutachtungsverfahren. Es soll laut EBs eine Nachschärfung va iSd Klimaschutzes erfolgen. Dies umfasst ua eine Präzisierung der Obstbaumdefinition, neue Maßnahmen betreffend Ersatzpflanzungen, die Schaffung der Möglichkeit, Schutz- und Pflegemaßnahmen vorzuschreiben wie auch eine Anhebung der Ausgleichsabgabe (5.000 € statt 1.090 €) und Erhöhung der Verwaltungsstrafen. Das Gesetz tritt mit Ausnahme der Strafbestimmungen des § 13 Abs 1 bis 3 und Abs 6 bis 6b rückwirkend am in Kraft.