Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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S. 13367b. Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung des höchstzulässigen Schallpegels bestimmter Kategorien von Baumaschinen‚ (Wiener Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung - WBL-EGV)
LGBl 2012/37
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. für Wien Nr. 16/1973, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 78/2001, wird verordnet: