Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 5 Überwachung
Anmerkungen
1) Sog Maßnahmen des sofortigen Polizeizwanges. Mangels ausdrücklicher Regelung scheint es sinnvoll, davon auszugehen, dass der schriftliche Bescheid die mündlich verfügte Einstellung aufhebt.
2) Als Bescheidadressat kommen der Bauführer bzw die im § 2 genannten Personen in Frage.