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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche

Anmerkungen

1) Also nicht nur Maschinenlärm.

2) Unabhängig davon, ob die Bauführung bewilligungspflichtig ist oder nicht.

3) Dem unterliegen auch Bauarbeiten für elektrizitätstechnische Anlagen und Einrichtungen, sofern es sich dabei um Bauführungen handelt, die in Anwendung des Kumulationsprinzips in den Anwendungsbereich der BO fallen. Ebenso erfasst sind Bauarbeiten für die Errichtung eines Straßenkanals. Zu beachten ist, dass gemäß § 4 Abs 5 Bauarbeiten für die Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen (inkl Arbeiten, um einen ungestörten Betrieb öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen zu gewährleisten).

4) Vgl auch .

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