Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 12 Ausnützbarkeit des Kleingartens
Anmerkung
1) Abs 5 wurde durch die BO-Nov 2023, LGBl 2023/37, neu gefasst und soll einer näheren Konkretisierung von Bestimmungen dienen, die in der Vollzugspraxis immer wieder klärungsbedürftig werden.