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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 2 Begriffsbestimmungen

(EB zur BO-Nov 2023, LGBl 2023/37 vom )

Zu § 2 Abs 1

Da gärtnerisch auszugestaltende Flächen in der Bauordnung und im WKlG 1996 gleichbedeutend sind, wird die Definition in Abs. 1 an jene in der Bauordnung angeglichen.

Anmerkungen

1) Daraus ergibt sich iVm § 4 Abs 2 Punkt A lit b Z 2 und 3 BO die Definition der Widmungsgebiete für Kleingärten und iVm § 6 Abs 2 BO die Zulässigkeit der Nutzung dieser Gebiete sowie der Errichtung und Nutzung von Gebäuden.

2) Daraus ergibt sich (iVm § 6 Abs 2 BO) die Unzulässigkeit der Errichtung bzw Nutzung von Kleingärten und Kleingartenhäusern zur erwerbsmäßigen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke. Dabei muss es sich nicht um eine Tätigkeit iSd GewO handeln. (beachte , Begriffsbestimmungen sind für sich allein keine Strafnorm).

Judikatur

1) Die Frage der Zulässigkeit von bewilligungspflichtigen Gebäuden in einem Kleingarten außerhalb einer Kleingartenanlage richtet sich nach der allgemeinen Bestimmung des § 19 Abs 4 ROG ( bis 0048, zum NÖ Kleingartengesetz).

Anmerkung: Das Judikat ist wohl auch für die Wiener Rechtslage relevant.

2) Mit Straferkenntnis vom erkannte die belangte Behör...

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