Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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S. 12674b. Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008
LGBl 2023/50
Auf Grund des § 54 des Gesetzes über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen und Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 - WGarG 2008), LGBl. für Wien Nr. 34/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 37/2023, wird verordnet: