Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12
(EB)
Die gesetzmäßige Ausführung ist einschließlich der Übereinstimmung der kraftbetriebenen Parkeinrichtung mit den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV, BGBl. Nr. 306/1994 idgF, festzustellen.