Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11853c. Verordnung der Wiener Landesregierung über die zulässige Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässernin den Misch- oder Schmutzwasserkanal
LGBl 1990/75 idF LGBl 2003/8
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1955, über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 20/1977, wird verordnet: