Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 7f Hochhäuser
Anmerkungen
1) Die Hochhäuser waren bis zur Nov LGBl 2006/10 in § 120 geregelt. Dort kam mit der gleichen Nov ein Paragraph mit der Überschrift „Gebäude mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen“ dazu. Mit der Techniknovelle 2007 entfallen diese Bestimmungen ersatzlos infolge Neuregelung durch Richtlinien des Öst Instituts für Bautechnik (OIB).
2) Mit der BO-Nov 2023, LGBl 2023/37 vom wurde in Abs 1 der Verweis auf § 81 Abs 7 ergänzt.