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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 16a Anerkennung der Berufsqualifikation von Aufzugsprüfern oder Aufzugsprüferinnen - sachlicher und örtlicher Geltungsbereich

(EB LGBl 2023/38)

§ 16a Z 1 bis 4 regelt den sachlichen und örtlichen Geltungsbereich der in den §§ 16a bis 16q enthaltenen Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei der Prüfung wird an Berufsqualifikationen angeknüpft, die erworben wurden

  • in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

  • in einem oder mehreren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),

  • in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, oder

  • in einem Drittstaat oder mehreren Drittstaaten, wenn

    -

    ein unternehmensinterner Transfer eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin aufgrund der Richtlinie 2014/66/EU erfolgt (§ 16a Z 3 lit. a WAZG 2006),

    -

    ein Vertrag zwischen dem Drittstaat und der Europäischen Union oder ein Staatsvertrag zwischen dem Drittstaat und der Republik Österreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorliegt (§ 16a Z 3 lit. b WAZG 2006), oder

    -

    die im Drittstaat erworbene Berufsqualifikationen aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennen ist, weil Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt ist (§ 16a Z 4 WAZG 2006).

Auf rein innerstaatliche Sachverhalte sind die Bestimmungen der §§ 16a bis 16q gru...

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