Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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1. Stadtgesetz betreffend die Befreiung von Anliegerbeiträgen 1)
LGBl 1936/2 idF der Verordnung vom 11. Feber 1939, Vdg Bl 21 und des LGBl 1969/41
Anmerkung
1) Das Gesetz über die Befreiung von Anliegerbeiträgen wurde mit der Wiener Rechtsbereinigungsnovelle, LGBl 2008/39, ausdrücklich aufrechterhalten.