Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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S. 10954. Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Gehsteige und ihrer baulichen Anlagen erlassen werden (Gehsteigverordnung)
LGBl 14 vom 17. Feber 1981, idF LGBl 1984/22, 2004/14 und 2009/54
Auf Grund des § 54 Abs. 2, 4 bis 11 und 13 der Bauordnung für Wien (BO für Wien), LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 25/2009, wird verordnet: