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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 2b Energieraumpläne

(EB zu BO-Nov 2023, LGBl 2023/37 vom )

Mit Abs. 3a wird eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, Fernwärme- und Fernwärmeausbaugebiete mittels Verordnung auszuweisen. So sollen durch diese Energieraumpläne Potenziale für die Umstellung auf bzw. die Nutzung von hocheffizienten alternativen Systemen, in diesem Fall von qualitätsgesicherter Fernwärme, aufgezeigt werden. Die Ausweisung bedeutet nicht, dass in den betreffenden Gebieten Fernwärme als Energieträger verwendet werden muss, sondern nur dass Fernwärme als Energieträger zur Verfügung steht bzw. bis zu einem mit der Verordnung festgelegten Zeitpunkt ein Fernwärmeausbau erfolgt.

Zu Abs. 7 (Energieraumpläne gemäß Abs. 3a): Wien strebt bis 2040 eine vollständige Klimaneutralität bei der Wärmeversorgung (Raumheizung und Warmwasser) in Gebäuden an. Fernwärme wird im dichtbebauten Stadtgebiet dabei in vielen Fällen die erste Option für den Umstieg auf ein alternatives Heizungssystem darstellen. Für die Ausweitung der Energieraumplanung im Sinne des neuen Abs. 3a müssen u.a. Daten zur Energieversorgung erhoben werden. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf der netzgebundenen Infrastruktur. Einerseits beda...

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