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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 104b Laufende Überwachung von prioritären Örtlichkeiten in Bezugauf Legionella und Blei

(EB zur BO-Nov 2023, LGBl 2023/37 vom )

Mit diesen Bestimmungen wird Art 10 Abs 1 lit b Trinkwasser-RL umgesetzt. Demnach sind jene Örtlichkeiten zu überwachen, in denen aufgrund der allgemeinen Risikoanalyse gemäß lit a spezifische Risiken hinsichtlich Blei und Legionellen festgestellt wurden. Die Überwachung beinhaltet - im Gegensatz zur allgemeinen Risikoanalyse - eine laufende Kontrolle risikogeneigter Örtlichkeiten auf eine mögliche Belastung mit Blei und Legionellen.

Die Parameterwerte in Abs 1 ergeben sich aus Anhang I Teil D der RL.

Anders als die allgemeine Risikoanalyse gemäß § 104a bezieht sich die laufende Überwachung auf die Kontrolle einzelner Gebäude bzw. Objekte, kann aber auf die Auswertung von Blei und Legionellen beschränkt werden, da von diesen Belastungen die größte Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Gemäß Art 2 Z 4 der RL sind prioritäre Örtlichkeiten von den Mitgliedstaaten festzulegen. In § 104b Abs 2 findet sich daher eine abschließende Aufzählung jener Einrichtungen bzw. Gebäude, die - in Anlehnung an den Erwägungsgrund 19 der RL und auf Basis fachlic...

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