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Lohnnebenkostenpflicht für Entgelt von dritter Seite?
Divergenz zwischen Dienstgeberbeitrags- und Kommunalsteuerpflicht
Der VwGH hat kürzlich zur Frage der Lohnnebenkostenpflicht eines Entgelts von dritter Seite Stellung bezogen. Er ist dabei zur Auffassung gelangt, dass der Vorteil aus der Ausübung von stock options, die Mitarbeitern eines inländischen Konzernunternehmens von der ausländischen Konzernmutter eingeräumt werden, zur Lohnnebenkostenpflicht des Arbeitgebers führen, weil die Optionen über diesen abgewickelt wurden. Dass der Arbeitgeber die Optionen weder eingeräumt noch die diesbezüglichen Kosten getragen hat, steht dem nicht entgegen.
1. Rechtsentwicklung (Ausweitung der Lohnsteuerhaftung)
Ursprünglich hatte der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung nur jene seinen Arbeitnehmern aufgrund des Dienstverhältnisses gewährten Zuwendungen, die auf seine Veranlassung geleistet werden, in die Lohnbesteuerung miteinzubeziehen. Durch das 2. AbgÄG 2014 kam es insoweit zu einer Änderung, als der Arbeitgeber auch Entgelte von dritter Seite, die aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt werden, der Lohnbesteuerung unterwerfen muss, wenn der er von derartigen Zuwendungen „weiß oder wissen muss“.
Ob diese Erweiterung der haftungsrechtlichen Mitwirkungspflichten im Rahmen des 2. AbgÄG 2014 auf die L...