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Die Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft
Steuerliche Folgen und steuerliche Evidenzkonten
Am wurde das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) in BGBl I 2024/133 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird ua dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ein neuer § 91a angefügt. Dieser neue Paragraf ermöglicht ab die Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Folgen einer solchen Umwandlung behandelt.
1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
In den Erläuterungen wird der neue § 91a GenG damit begründet, dass eine Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften geschaffen werden soll. Bislang besteht diese Möglichkeit nur für Revisionsverbände in der Rechtsform eines Vereins. Mit dem GenRÄG 2024 wird die Möglichkeit der Umwandlung in Genossenschaften auf alle Vereine ausgeweitet.
Im Bericht des Justizausschusses wird dies sinngemäß wie folgt begründet: In Österreich gibt es viele ideelle Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002, die auch unternehmerisch tätig sind. Bei wachsendem Umfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit erweist sich die Rechtsform des Vereins, dessen Strukturen eher auf die Verfolgung ideeller Ziele zugeschnitten sind, mehr und mehr als ungeeignet. Der Hauptzweck eines ideellen Vereins darf nicht auf Gewinn gerichtet sein; erwirtschafte...