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SWK 31, 10. November 2024, Seite 1308

In letzter Sekunde: Rat beschließt ViDA-Maßnahmenpaket

Bei seiner Tagung am hat der Rat der Europäischen Union das sogenannte „ViDA-Package“ (Value-Added Tax in a Digital Age = Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) beschlossen. Das Maßnahmenpaket besteht aus drei Rechtsakten - RL zur Anpassung der MwStSyst-RL, VO zur Änderung der VO über die mehrwertsteuerliche Verwaltungszusammenarbeit, DVO zur Änderung der MwSt-DVO - und soll die unionsrechtlichen Mehrwertsteuervorschriften in drei großen Bereichen an das digitale Zeitalter anpassen:

  • Digitales Reporting: Ab 2030 sollen Unternehmen jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden müssen.

  • Plattformwirtschaft: Online-Vermietungsdienste oder Online-Fahrdienste sollen die Mehrwertsteuer künftig verpflichtend direkt beim Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen. Ausnahmen für KMU können vorgesehen werden.

  • One-Stop-Shop: Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten wirtschaftlich tätig sind, sollen sich künftig für die gesamte EU nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen.

Der weitere Fahrplan sieht die neuerliche Befassung des Europäischen Parlaments vor; danach kann der Rat die neuen Vorschriften formell annehmen,...

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