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BFGjournal 5, Mai 2020, Seite 210

Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung stellen „andere Einkünfte“ iSd Art 21 DBA Schweiz dar

Ulrike Nussbaumer

Das zuständige Finanzamt unterwarf die dem Beschwerdeführer (Bf) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugeflossenen Löhne, sowie Leistungen aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung der österreichischen Einkommensteuer unter gleichzeitiger Anrechnung der dafür in der Schweiz entrichteten Quellensteuer. Nachdem der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Verfahren unstrittig in Österreich lag, hatte das BFG zu beurteilen, ob Zahlungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung unter „Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen“ des Art 15 Abs 1 DBA Schweiz fallen.


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RV/4100436/2017, Revision zugelassen

S. 211 1. Der Fall

Der Bf – dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen im Beschwerdezeitraum in Österreich lag – war in den Streitjahren in der Schweiz als Bauarbeiter für verschiedene Unternehmen tätig; die Arbeitgeber des Bf waren – ebenfalls – allesamt in der Schweiz ansässig. Daneben bezog der Bf in den Streitjahren für bestimmte Zeiträume eine von der Kantonalen Arbeitslosenkasse Uri ausbezahlte Arbeitslosenentschädigung.

Das Finanzamt subsumierte nicht nur die Bezüge als Bauarbeiter unter Art 15 Abs 1 DBA Schweiz, sondern auch die Zahlungen der Kantonalen Arbeitslosenkasse Uri und veranlagte den Bf – unter Anrechnung der in der ...

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