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BFGjournal 5, Mai 2020, Seite 229

Kassation im Abgabenverfahren

Katharina Deutsch

Grundsätzlich ist das Instrument der Kassation, dh die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung der Rechtssache an die erste Instanz durch das BFG, nur im Ausnahmefall zulässig. Die jüngste Judikatur des BFG zeigt auf, in welchem Fall dieses verfahrensrechtliche Instrument trotzdem anzuwenden ist.


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RV/7101423/2014, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Das Finanzamt hat nach Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages die Beschwerde in der Beschwerdevorentscheidung für zurückgenommen erklärt.

S. 230 2. Die Entscheidung

In den Entscheidungsgründen seines Erkenntnisses kam das BFG zur Ansicht, dass der vom Finanzamt mittels Beschwerdevorentscheidung erteilte Mängelbehebungsauftrag zu Unrecht erfolgte: „Gegen eine Beschwerdevorentscheidung, mit der ausgesprochen wurde, dass eine Beschwerde als zurückgenommen gilt, ist ein Vorlageantrag möglich. Erging der Mängelbehebungsauftrag nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes zu Unrecht, bedeutet dies, dass dieser Bescheid (verfahrensleitende Verfügung) gar nicht hätte ergehen dürfen. In diesem Fall ist durch das Verwaltungsgericht in der Sache (mit Erkenntnis) zu entscheiden, sofern nicht eine Aufhebung und Zurückverwei...

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