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BFGjournal 5, Mai 2020, Seite 207

Wegen Mehrwertsteuerbetrugs nicht abzugsfähige Umsatzsteuer ist keine Betriebsausgabe

Barbara Wisiak

Der VwGH hat am , unter Ra 2019/15/0017, ein Erkenntnis des BFG wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, weil die Schätzung von Betriebsausgaben in Zusammenhang mit einem Mehrwertsteuerbetrug nicht richtig erfolgte. Das Ausmaß der abzugsfähigen Betriebsausgaben wurde vom BFG nicht umfassend geprüft, insbesondere war für den VwGH die betriebliche Veranlassung des Aufwandes für die Umsatzsteuer nicht erwiesen. Das machte es notwendig, die Höhe der Betriebsausgaben neu zu schätzen.


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RV/2100124/2020, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Das BFG hatte im Verfahren RV/2101094/2017 festgestellt, dass eine GmbH tatsächlich Leistungen von einem Subunternehmer bezogen hat. Der Subunternehmer war der Vater des Geschäftsführers der GmbH. Der Vater hat die Leistungen jedoch nicht selbst in Rechnung gestellt, sondern die Abrechnung über die Firma seiner Ehegattin vorgenommen. Seine Ehegattin hat die Umsätze weder erklärt, noch die darauf entfallende Umsatzsteuer bezahlt.

Das BFG hat den Vorsteuerabzug wegen Kenntnis („wissen müssen“) vom Mehrwertsteuerbetrug verneint (nicht angefochtene Feststellung), die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer aber als Betriebsausgabe in Abz...

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