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Liebe Leserinnen und Leser,
in diesen Tagen der prolongierten Corona-Krise zeigen sich viele Vorzüge und Annehmlichkeiten, aber auch manche Schattenseiten der Arbeit von zu Hause; und das nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht. Nicht von ungefähr ist im „Standard“ vom unter der Überschrift „Wenn Homeoffice die Welt verändert“ von einem „Megatrend“ die Rede. Ebendiesen greift Melanie Raab im Schwerpunkt der BFGjournal-Maiausgabe im nationalen wie internationalen Kontext auf und spürt teils diffizilen Abgrenzungsfragen nach: Sind durch das Homeoffice bedingte Aufwendungen (zB anteilige Miete, Betriebskosten, Stromkosten) steuerlich absetzbar – wenn ja, welche? Welche Konsequenzen hat die grenzüberschreitende Verlagerung des Arbeitsortes?
Die vergangenen zehn Wochen haben viele – vor ein paar Monaten noch unvorstellbare – Umwälzungen gebracht. Die Herausforderungen für den Rechtsstaat gehen weit über die gesundheitspolitische Komponente der medizinisch-epidemiologisch adäquaten Pandemiebekämpfung hinaus. Die Versuchung, den Primat raschen Handelns über alles andere zu stellen, ist groß und bisweilen wohl verlockend. Viel steht auf dem Spiel, und gerade deshalb sind, vor allem vor dem Hintergrund der verfassungsge...