Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2014, Seite 656

Über die allmähliche Verfertigung des Gesetzes beim Regulieren

Der Begriff der Insiderinformation nach der Marktmissbrauchsverordnung

Katja Langenbucher

Wenige kapitalmarktrechtliche Institute sind nach Gesetzeszweck und sachlicher Formulierung so umstritten wie das Insiderrecht. Ökonomen streiten schon über die Sinnhaftigkeit eines Verbots von Insiderhandel, rechtsvergleichend betrachtet bestehen tiefgreifende Unterschiede in seiner dogmatischen Herleitung und aus europarechtlicher Sicht kommt man nicht umhin zu bemerken, dass der EuGH zu besonders zahlreichen Fragen des Insiderrechts Stellung nehmen musste. Mit der Verordnung (EU) Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) (im Folgenden: MM-VO) sind einige streitige Fragen einer vorläufigen Klärung zugeführt worden. Der folgende Beitrag skizziert denkbare Ausgangspunkte einer Regulierung von Insiderhandel (unten 1.), schildert den mühsamen Prozess der Entstehung der MM-VO (unten 2.) und erläutert die ab dem geltende Rechtslage mit Blick auf den Begriff der Insiderinformation (unten 3.).

There are few principles of securities regulation which are as contentious as insider trading law, both as to the wording of its rules and as to the underlying policies. Economists are unsure about the virtues of de...

Daten werden geladen...