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ÖBA 9, September 2014, Seite 702

Die Zweite Richtlinie 77/91/EWG steht einer Haftung einer AG wegen ihrer Verletzung von Informationspflichten nach nationalem Recht nicht entgegen

Vorabentscheidungsersuchen – Gesellschaftsrecht – Zweite Richtlinie 77/91/EWG – Haftung einer Aktiengesellschaft wegen Verletzung ihrer Publizitätspflichten – Unrichtigkeit der in einem Zeichnungsprospekt enthaltenen Angaben – Umfang der Haftung – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Rückzahlung des vom Erwerber für den Kauf von Aktien bezahlten Betrags vorsieht;

1. Die Art 12, 15, 16, 18, 19 und 42 der Zweiten Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften iSd Artikels [48 Abs 2 EG] im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten, in der durch die Richtlinie 92/101/EWG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinien

2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Ä...

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