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ÖBA 9, September 2014, Seite 683

Berufung auf ergänzende Auslegung als gesetzwidrige Geschäftspraxis?

Christoph Kietaibl

§ 914 ABGB; §§ 6, 28a KSchG; Art 6 Klausel-RL 93/13/EWG; § 405 ZPO

Ob das unionsrechtliche Verbot der geltungserhaltenden Reduktion sittenwidriger Klauseln in Verbraucherverträgen auch einer ergänzenden Vertragsauslegung entgegensteht, kann und braucht im Verbandsprozess nach § 28a KSchG nicht geklärt werden, sondern nur im Individualprozess. Beruft sich ein Unternehmer auf ergänzende Auslegung und gibt einseitig den Verbrauchern gegenüber vor, welcher Vertragsinhalt seiner Meinung nach qua ergänzender Auslegung an die Stelle einer sittenwidrigen Klausel tritt, so liegt darin eine gesetzwidrige Geschäftspraxis, die den Unterlassungsanspruch nach § 28a KSchG auslöst.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Beklagte wurde im Verfahren 22 Cg 86/08b des HG Wien, in dem die E 7 Ob 266/09g erging, verpflichtet, es zu unterlassen, im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in AGB, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt, und/oder in hiebei verwendeten Vertragsformblättern die Klauseln 1. „Die angeführte Jahresprämie beinhaltet die Steuer und einen Rabatt von 20% für eine 10-jährige Vertragsdauer, dessen Rückerstattung der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung verlangen kann“ und 2. „Bei ...

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