AktG § 167. Wirksamwerden der bedingten
Kapitalerhöhung, BGBl. I Nr. 71/2009, gültig ab 01.08.2009
Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Zweiter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
§ 167. Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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