Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ist bei Abweichung vom Zeitpunkt der Entstehung der NoVA-Steuerschuld kassatorisch oder meritorisch zu entscheiden?
Der UFS hat den Spruch eines Bescheids betreffend NoVA-Vorschreibung wegen widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeugs im Inland im Jahr 2009 dahingehend abgeändert, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, die Bemessungsgrundlage und damit die NoVA abweichend festgesetzt wurden. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde an den VwGH erhoben, die dieser jedoch als unbegründet abgewiesen hat.
Bereits seit Jahren wird darüber diskutiert, wie vorzugehen ist, wenn die Berufungsbehörde den Zeitpunkt der Entstehung der NoVA-Steuerschuld abweichend beurteilt. Strittig war bisher, ob der NoVA-Bescheid in solchen Fällen aufzuheben und die NoVA vom Finanzamt neu vorzuschreiben ist oder ob dies zur Folge hat, dass eine entschiedene Sache vorliegt und der Spruch daher von der Berufungsbehörde abzuändern ist. Zuletzt wurde die erstgenannte Variante favorisiert, nachdem der VwGH die Behandlung einer Amtsbeschwerde gegen die Aufhebung eines NoVA-Bescheids () abgelehnt hatte.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2013/16/0156; RV/0395-S/10 | § 1 Z 3 NoVAG i. d. F. BGBl. I Nr. 24/2007; § 4 Abs. 1 BAO |
1. Der Fall
Das Finanzamt hat bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung durchgeführt und festges...