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VwGH rechnet liechtensteinische Einkünfte aus „gemischter“ Tätigkeit zur Gänze der Zuteilungsnorm für Unternehmensgewinne zu
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger erzielte liechtensteinische Einkünfte, deren abkommensrechtliche Subsumierung unter die Zuteilungsnorm für Unternehmensgewinne (Art. 7 DBA Liechtenstein) bzw. selbständige Arbeit (Art. 14 DBA Liechtenstein) Gegenstand eines Verfahrens wurde, das bis zu den Höchstgerichten führte. Im Zuge dessen beantragte der VwGH beim VfGH die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Art. 14 DBA Liechtenstein. Der VfGH wies den Antrag des VwGH ab. Den höchstgerichtlichen Schlusspunkt setzte der VwGH jüngst mit dem Erkenntnis vom , 2014/15/0001. In ihm sprach er aus, dass die liechtensteinischen Einkünfte zur Gänze der Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne unterliegen. Diese Entscheidung dürfte die mitbeteiligte Partei überrascht haben, hatte doch der VwGH beim VfGH die Aufhebung der für Freiberufler geltenden Verteilungsnorm beantragt. Das Erkenntnis stützt sich im Wesentlichen auf Lehre und Rechtsprechung, die rein innerstaatliche Fragen behandeln. Eine stärkere Auseinandersetzung mit zwischenstaatlichen Aspekten wäre wünschenswert gewesen.
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2014/15/0001 ( SV 2/2013; A 2013/0010); RV/0268-F/08 |
1. Der Fall
1.1. -F/08
Der Steuerpflic...