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Anrechnung von Zwischensteuern aus Zeiträumen bis 2010 ab der Veranlagung 2011
Das kürzlich ergangene Erkenntnis beschäftigt sich mit der Frage das Ausmaßes der Anrechnung von sog. „Zwischensteuern“ einer Stiftung nach der Anhebung des Körperschaftsteuersatzes für nicht zugewendete Einkünfte nach § 13 Abs. 3 KStG einer Privatstiftung ab dem Verlangungsjahr 2011 (BBG 2011) und geht der Frage des Ausmaßes der Anrechenbarkeit von Zwischensteuern aus Vorjahren in Veranlagungsjahren ab 2011 nach.
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RV/7101453/2013; Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Stiftung begehrte im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2011 die Anrechnung von Zwischensteuern, resultierend aus Veranlagungsjahren vor 2011, im Ausmaß von 25 % des Unterschiedsbetrags der Bemessungsgrundlage der zwischensteuerpflichtigen Einkünfte abzüglich der getätigten Zuwendungen und errechnete – unter Berücksichtigung einer anrechenbaren ausländischen Quellensteuer – einen anrechnungsfähigen Betrag von rund 60.000 Euro. Das Finanzamt berücksichtigte lediglich rund 30.000 Euro als anrechnungsfähigen Betrag.
Der Stiftung argumentierte, dass aufgrund der Änderungen der Anrechnungsbestimmungen durch das BBG 2011 die Anrechnung ab 2011 jedenfalls mit 25 % zu erfolgen habe. Dies auch dann, w...