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Änderungen zur FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) veröffentlicht
Die FMA hat die vorliegende Verordnung, mit der die FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) geändert wird, veröffentlicht. Gem. FMA-IPV müssen Anzeigen, Übermittlungen, Unterrichtungen, das Zur-Kenntnis-Bringen und das Vorlegen nach bestimmten Vorschriften ausschließlich in elektronischer Form im Wege der Incoming-Plattform der FMA erfolgen.
Mit der gegenständlichen Verordnung werden u.a. die folgenden Änderungen vorgenommen:
Basierend auf der Verordnungsermächtigung gem. § 73a Bankwesengesetz (BWG) wird der Katalog der Einbringungen nach dem BWG aktualisiert.
Der Katalog der Einbringungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wird auf Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 91 WAG 2018 aktualisiert.
Ein neuer Katalog von Einbringungen nach dem Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) wird auf Basis der Verordnungsermächtigung gem. § 58 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) festgelegt