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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 6 Ersatzruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
A.
Wesen und Zweck
13
B.
Sanktionierung
4, 5
II.
Voraussetzungen der Ersatzruhe
A.
Beschäftigung während der Kernruhezeit
612
B.
Arbeitsbereitschaften und Rufbereitschaften
1315
C.
Reisezeiten, ohne oder mit Lenkanordnung
1618a
III.
Ausmaß und Wirkung der Ersatzruhe
A.
Ausmaß
19, 20
B.
Anrechenbarkeit auf die Wochenarbeitszeit
2123
IV.
Zeitliche Lage und Störungen der Ersatzruhe
A.
Zur zeitlichen Lage der Ersatzruhe
2426
B.
Störungen der Ersatzruhe
1.
Arbeit?
2729
2.
Dienstverhinderungen, Urlaub, Feiertage?
3034
V.
Sonderfragen
A.
Verfall und Verjährung der Ersatzruhe?
35, 36
B.
Bereicherungsrechtliche Ersatzansprüche
37, 38

I. Grundsätzliches

A. Wesen und Zweck

1

Die Ersatzruhe wird in § 2 Abs. 1 Z 4 zwar als Abgeltung für die während der wöchentlichen Ruhezeit geleistete Arbeit bezeichnet, jedoch ist sie nicht die alleinige Abgeltung solcher Arbeit – die sonst vorgesehene Abgeltung (im Regelfall Überstundenentgelt plus Überstundenzuschläge) bleibt unberührt: ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 20 zu § 26a ARG, Heilegger, in Heilegger/Klein, AZG5, Rz. 6 zu § 6, sowie Lutz/Heilegger, ARG5, Rz. 6 zu § 6). Auch verfolgt sie nicht nur einen Abgeltungszweck.

Viel wesentlicher sind ihr ...

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