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IRZ 10, Oktober 2019, Seite 403

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger

aus der Praxis für die Praxis: Die strukturelle Vorgehensweise im Rahmen der Anwendung von IFRS 15, insbesondere bei der praktischen Umsetzung des 5-Schritte-Modells, hat es der Bechtle AG, einem börsennotierten Unternehmen der IT-Branche, ermöglicht, auf stringente Weise die Neuregelung des IFRS 15 hinsichtlich der Auswirkung auf die bisherige bilanzielle Erlöserfassung zu beurteilen. Mit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) ab Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, wurde die bilanzielle Behandlung einer der wichtigsten Unternehmenskennzahlen, nämlich der Umsatzerlöse, neu geregelt. Wesentliche Fragen sind deshalb: Welche grundlegenden Veränderungen ergeben sich bei der bilanziellen Abbildung von Umsatzerlösen nach IFRS 15? Und: In welchem Umfang ist das Unternehmen durch den neuen Standard betroffen, bzw. welche Veränderungen ergeben sich hinsichtlich der Höhe der Kennzahl Umsatzerlöse? Darüber hinaus bedarf es in Fällen der Beteiligung anderer Parteien an der Lieferung von Gütern oder an der Erbringung von Dienstleistungen einer genauen Beurteilung, ob das Unternehmen als Prinzipal oder Agent handelt – mit weitreichenden Folgen ...

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