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ED/2019/5 zur Anpassung des IAS 12 hinsichtlich latenter Steuern für Vermögenswerte und Schulden aus einer Transaktion
Im Juli 2019 hat das IASB den Exposure Draft ED/2019/5 „Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction – Proposed amendments to IAS 12“ mit vorgeschlagenen Ergänzungen zu IAS 12 veröffentlicht. Die Anpassungen sehen die Einfügung einer Ausnahmeregelung mit eng begrenztem Anwendungsbereich im Zusammenhang mit den Ansatzkriterien latenter Steuern vor. In Bezug auf die bisherigen Ansatzrestriktionen bzw. -verbote des IAS 12 war an das IASB bzw. IFRS IC die Frage hinsichtlich des Anwendungsbereichs dieser Regelungen herangetragen worden. Konkret ging es um die Frage, ob Leasing-Verhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen von der Ansatzrestriktion in IAS 12.15 erfasst werden. Da durch den Übergang von IAS 17 auf IFRS 16 tendenziell mehr Bilanzierende Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen ansetzen und damit die Bedeutung der aufgeworfenen Fragestellung steigt, hat sich das Board dazu entschieden, IAS 12 zu ergänzen, um hier für Klarheit zu sorgen. Die Kommentierungsfrist zu ED/2019/5 wurde bis zum festgesetzt.
1. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Die Bilanzierung latenter Steuern ist Gegens...