AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17a Digitales Kontrollgerät
Gesetzesmaterialien
EB RV 1432 BlgNR XXII. GP
„Zu Z 7 (§ 17a Abs. 1):
Zitatkorrektur.
Zu Z 8 (§ 17a Abs. 3):
Es ist eine Klarstellung der geltenden Bestimmung nötig. Zum einen ist nicht klar, was als ‚Überlassung‘ anzusehen ist, weshalb nunmehr festgelegt wird, dass damit nur jene Fälle gemeint sind, die auf der Grundlage eines Rechtsgeschäfts erfolgen, insbesondere bei Vermietung des Fahrzeugs. Zum anderen wird damit auch verdeutlicht, dass etwa im Falle einer Vermietung auch nach dem Ende der Miete, also vor der Rück- oder Weitergabe des Fahrzeugs, ein Herunterladen nötig ist. Die Pflicht trifft den jeweils Verfügungsberechtigten, für die Zeit der Vermietung ist das der Mieter.“
EB RV 1331 BlgNR XXVII. GP
„Zu § 17a Abs. 1:
Bis zur Erlassung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 war es erforderlich, die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf das digitale Kontrollgerät, sowohl auf das KFG als auch auf die Kontrollgeräte-Verordnung zu stützen. Da die EU-Verordnung nunmehr alle entsprechenden Verpflichtungen enthält, erscheint dies nicht mehr notwendig. So stützt sich etwa die Verpflichtung zur manuellen Eingabe künftig nicht mehr auf § 102a KFG sondern auf A...