AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 12c Blaue Karte EU
Literatur:
Aubauer/Rosenmayr, Die Rot-Weiß-Rot-Karte, taxlex 2011, 186; Bichl/Schmid/Szymanski, Im Hamsterrad der Fremdengesetzgebung, migralex 2011, 49; Gerhartl, Kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell: Novellierung des AuslBG, ZAS 2011, 200; Gerhartl/Nadlinger, Die Öffnung des Arbeitsmarktes (ASoK-spezial, 2011); Peyrl, Die Neuordnung der Arbeitskräftemigration nach Österreich, DRdA 2011, 476; Ritzberger-Moser, Neues aus der Gesetzgebung 2011, ZAS 2012, 107.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | ||
II. | Eingeräumte Berechtigung | ||
III. | Einzelne Kriterien | ||
A. | Studienabschluss | ||
B. | Entgelt | ||
C. | Sonstiges | ||
IV. | Verfahren |
I. Grundsätzliches
1
Höher qualifizierte Ausländer iSd Richtlinie 2009/50/EG (Blue Card-Richtlinie) erhalten bei Erfüllung der in § 12c genannten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU. Sie müssen kein Punktesystem durchlaufen, jedoch gemäß der Richtlinie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens ein Jahr nachweisen.
2
Aufenthaltszeiten auf der Grundlage einer Blauen Karte EU können in anderen EU-Mitgliedstaaten für den Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ...