AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 12a Fachkräfte in Mangelberufen
Literatur:
Aubauer/Rosenmayr, Die Rot-Weiß-Rot-Karte, taxlex 2011, 186; Bichl/Schmid/Szymanski, Im Hamsterrad der Fremdengesetzgebung, migralex 2011, 49; Gerhartl, Kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell: Novellierung des AuslBG, ZAS 2011, 200; Gerhartl/Nadlinger, Die Öffnung des Arbeitsmarktes (ASoK-spezial, 2011); Peyrl, Die Neuordnung der Arbeitskräftemigration nach Österreich, DRdA 2011, 476; Ritzberger-Moser, Neues aus der Gesetzgebung 2011, ZAS 2012, 107.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | ||
II. | Einzelne Kriterien | ||
A. | Qualifikation | ||
B. | Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | ||
C. | Sprachkenntnisse | ||
D. | Alter | ||
E. | Sonstige Voraussetzungen |
I. Grundsätzliches
1
Fachkräfte, die über eine Berufsausbildung in einem in der Fachkräfteverordnung des BMASGK festgelegten Mangelberuf und ein entsprechendes Jobangebot verfügen, sowie die Mindestanzahl an Punkten für die in Anlage B angeführten und mit Punkten bewerteten Kriterien erfüllen, können eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, die ihnen eine Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Arbeitgeber erlaubt. Die ausgeübte Tätigkeit muss daher in der gemäß § 13 erlassenen Fachkräfteverordnung Deckung finde...