AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 6 Geltungsbereich
Literatur:
Brodil, Kündigungsanfechtung und Ausländerbeschäftigung, ZAS 1996, 181; Gerhartl, Reichweite einer Beschäftigungsbewilligung, RdW 2008, 466.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
Die Beschäftigungsbewilligung wird für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt. Im Ansuchen ist daher eine Spezifizierung der beantragten Beschäftigung (des Arbeitsplatzes) erforderlich (, ZAS 1976, 23 [Heinrich]). Der Arbeitsplatz wiederum ist durch die berufliche Tätigkeit und den Arbeitgeber bestimmt. Bei Beschäftigung in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers ist daher (bei Beibehaltung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit) keine neue Beschäftigungsbewilligung erforderlich ().
2
Eine kurzfristige (bis zu einer Woche) von der ursprünglich erteilten Beschäftigungsbewilligung in beruflicher oder fachlicher Hinsicht abweichende Tätigkeit des Ausländers im eigenen Unternehmen des Arbeitgebers ist ohne neue Beschäftigungsbewilligung erlaubt. Der kurzfristige Arbeitsplatzwechsel ist aber nur innerhalb der Geltungsdauer der akt...