AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 34 Wirksamkeitsbeginn
Literatur:
Thienel, Art 49 B-VG und die Bestimmung des zeitlichen Geltungsbereiches von Bundesgesetzen, ÖJZ 1990, 161.
Übersicht der Kommentierung
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I. Maßgeblicher Sachverhalt
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§ 34 legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens von einzelnen seit 1990 erlassenen Novellen zum AuslBG fest. Auf die dabei jeweils konkret geltenden Daten wird nicht weiter eingegangen.
Mangels expliziter anderslautender Regelung sind novellierte Bestimmungen auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach deren Inkrafttreten ereignen (zB ). Als Sachverhalt ist jene Sachlage anzusehen, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung (und nicht etwa einer Antragstellung) verwirklicht war (). Auch ob eine Entscheidung bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre, ist nicht von Relevanz.
Bspw ist ein neues Punktesystem (hier gemäß § 12a iVm Anlage B) daher auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung (hier 39.9.2017) ereignet haben ().
Abs 48 verweist darauf, dass § 32b erst im Falle eines „hard Brexit“ in Kraft tritt.
II. Novelle 1988
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Eine Bestimmung ü...