AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 33a Verweisungen
Literatur:
Koja, Zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit statischer und dynamischer Verweisungen, ÖJZ 1979, 29.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
§ 33a ordnet an, dass es sich bei im AuslBG enthaltenen Verweisen auf andere Bundesgesetze um dynamische Verweisungen handelt. Es ist daher die Fassung des Bundesgesetzes, auf welches das AuslBG verweist, heranzuziehen, die zu jenem Zeitpunkt in Geltung steht bzw stand, der für die anzuwendende Rechtslage maßgeblich ist.
„Dynamisch“ bedeutet idZ, dass allenfalls ein Verweis auf einen konkreten Paragraphen künftig auf einen anderen Paragraphen zu beziehen ist. Dies umfasst mE auch den Fall, dass ein Bundesgesetz aufgehoben und durch ein anderes Bundesgesetz ersetzt wird (zB Aufhebung des FrG und Neuregelung durch das FPG).
2
Wird ein Bundesgesetz (oder eine bestimmte darin enthaltene Bestimmung) ersatzlos aufgehoben, geht ein im AuslBG enthaltener Verweis darauf ab diesem Zeitpunkt ins Leere. Im Zweifel ist ein derartiger Verweis daher mE als statisch zu verstehen (bezieht sich also auf die letzte in Geltung stehende Fassung der Norm).
II. Abgrenzungsfragen
3
Die Frage, wie eine Verweisun...