AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 33 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Literatur:
Bergkirchner, Zur Genese des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 1975 (Diplomarbeit, 2013); Gächter, Von Inlandarbeiterschutzgesetz bis Eurodac-Abkommen in Gürses/Kogoj/Mattl (Hrsg), Gastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration (2004) 30; Morscher, Verfassungsrechtliche Miszellen zur Gastarbeiterfrage in Österreich, ÖJZ 1974, 317.
Übersicht
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I. Vorgängerbestimmungen
1
Mit dem Inkrafttreten des AuslBG wurden die zuvor die Ausländerbeschäftigung regelnden Rechtsvorschriften aufgehoben. Das betraf insbesondere die reichsdeutsche Verordnung über ausländische Arbeitnehmer aus dem Jahr 1933 samt Durchführungsvorschriften. In Österreich war diese VO am eingeführt worden und ersetzte damals das Inlandarbeiterschutzgesetz.
2
Die strafrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen über Vermittlung, Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte war bis zur Einführung des AuslBG in § 258 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAG) geregelt.