AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 32
Literatur:
Thienel, Vertrauensschutz und Verfassungsrecht (1990).
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
Mit Übergangsbestimmungen wird das Ziel verfolgt, schlagartige Änderungen der Rechtslage zu vermeiden. Fehlende Übergangsregelungen führen häufig zu einer Überprüfung durch den VfGH unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes, da oft fraglich ist, inwieweit Betroffene auf den Fortbestand von gesetzlich eingeräumten subjektiven Rechten vertrauen dürfen.
II. Einzelne Übergangsarrangements
2
Erlaubte Beschäftigungszeiten als Ferial- oder Berufspraktikant (§ 3 Abs 5), als Betriebsentsandter (§ 18), als Saisonarbeitskraft (im Rahmen einer Verordnung aufgrund § 7 AufG 1992 bzw § 9 FrG 1997) oder als Grenzgänger, die aufgrund eines vor dem eingegangenen Beschäftigungsverhältnisses zurückgelegt wurden, werden als Beschäftigungszeiten für den Erwerb einer Arbeitserlaubnis herangezogen (Abs 1).
3
Die ab September 1996 ausgestellten Feststellungsbescheide für türkische Assoziationsarbeitnehmer haben mit ihre Gültigkeit verloren (Abs 2).
4
Abs 4 und 5 regeln den mit der Übertragung der Kontrollkompetenzen...