AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 30b Ausschluss und Rückzahlung von öffentlichen Förderungen
Literatur:
Hildebrandt/Castillion, Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen, NVwZ 2006, 298; Jaeger, Private Durchsetzung des Beihilfeverbots, ecolex 2006, 804; Jaeger, Hürden der Durchsetzung von Wettbewerbsrecht vor den Zivilgerichten, ÖZW 2007, 73; Lansky/Matznetter (Hrsg), Handbuch EU-Förderungen (2016); Rebhahn, Beihilfen- und Subventionsrecht, in Raschauer (Hrsg), Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts2 (2003) 359; Rüffler, Rechtsfolgen gesetzwidriger Beihilfengewährung, in Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg), Beihilfenrecht (2004) 141.
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I. Grundsätzliches
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Mit § 30b werden die Vorgaben des Artikel 7 Abs 1 lit a und c der EU-Sanktionenrichtlinie (2009/52/EG) umgesetzt, wonach Unternehmen, die unerlaubt Ausländer beschäftigen, von öffentlichen Förderungen ausgeschlossen und zur Rückzahlung solcher Förderungen angehalten werden können. Erfolgt die Rückzahlung nicht freiwillig, muss sie eingeklagt werden (vgl zB , CELF, ecolex 2008, 484 [Jaeger])...