AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 29a Haftung des Auftraggebers
Literatur:
Wiesinger, Subunternehmer und Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Probleme der Bauwirtschaft, bau aktuell 2015, 96; Wiesinger, Haftung für Entgelt der Arbeitnehmer des Auftraggebers, ASoK-Spezial (2018); Wiesinger, Gesetzliche Bürgschaften im Arbeits- und Sozialrecht, ARD 6504/4/2016.
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
1
Mit § 29a werden die Vorgaben der EU-Sanktionenrichtlinie (2009/52/EG) umgesetzt, wonach ein Auftraggeber neben seinem (unmittelbaren) Auftragnehmer für nicht bezahlte Löhne seines/seiner Auftragnehmer/-s und die Kosten einer allfälligen Auslandsüberweisung des ausstehenden Entgelts als Ausfallsbürge haftet, wenn festgestellt wird, dass er seiner Kontroll- bzw Meldeverpflichtung gemäß § 26 Abs 6 nicht nachgekommen ist oder von der Übertretung Kenntnis hatte (also diese wissentlich geduldet hat).
II. Ausfallsbürgschaft
2
Die Ausfallsbürgschaft kommt zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer den Exekutionsweg gegen seinen Arbeitgeber beschritten und sich die Forderung als uneinbringlich erwiesen hat. Die Haftung für ...