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Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Dokumentvorschau
Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 29a Haftung des Auftraggebers

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Ausfallsbürgschaft
2
III.
Subvergabe
3

I. Grundsätzliches

1

Mit § 29a werden die Vorgaben der EU-Sanktionenrichtlinie (2009/52/EG) umgesetzt, wonach ein Auftraggeber neben seinem (unmittelbaren) Auftragnehmer für nicht bezahlte Löhne seines/seiner Auftragnehmer/-s und die Kosten einer allfälligen Auslandsüberweisung des ausstehenden Entgelts als Ausfallsbürge haftet, wenn festgestellt wird, dass er seiner Kontroll- bzw Meldeverpflichtung gemäß § 26 Abs 6 nicht nachgekommen ist oder von der Übertretung Kenntnis hatte (also diese wissentlich geduldet hat).

II. Ausfallsbürgschaft

2

Die Ausfallsbürgschaft kommt zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer den Exekutionsweg gegen seinen Arbeitgeber beschritten und sich die Forderung als uneinbringlich erwiesen hat. Die Haftung für ...

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