AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 28a Beteiligung am Verwaltungsstrafverfahren und Bestellung von verantwortlichen Beauftragten
Literatur:
Gerhartl, (Keine) Verständigung des AMS von illegaler Ausländerbeschäftigung, DRdA 2009, 279.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | |||
II. | Einräumung der Parteistellung | |||
A. | Abgabenbehörden | |||
1. | Umfang der Berechtigung | |||
2. | Ausübung der Parteistellung | |||
B. | Bundesministerien | |||
III. | Strafausmaß | |||
IV. | Verantwortlichkeit des Arbeitgebers | |||
A. | Juristische Personen | |||
B. | Verantwortliche Beauftragte | |||
1. | Bestellung | |||
2. | Rechtsfolgen | |||
3. | Mitteilung an die Abgabenbehörde |
I. Einleitung
1
§ 28a regelt die Beteiligung von Behörden am Verwaltungsstrafverfahren sowie die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten. In Bezug auf die Bestellung verantwortlicher Beauftragter stellt sie daher eine Spezialbestimmung gegenüber § 9 VStG dar (, ZUV 2001/1). Gegen die Bestimmung bestehen – auch unter dem Aspekt des Art 6 MRK – keine verfassungsrechtlichen Bedenken ( G 156 223/93, ecolex 1994, 861; , ZfVB 1995/855).
II. Einräumung der Parteistellung
A. Abgabenbehörden
1. Umfang der Berechtigung
2
Die für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen ...