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Gerhartl

AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4140-9

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Dokumentvorschau
Gerhartl - AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz

§ 27 Rechtshilfe und Verständigungspflicht

Andreas Gerhartl

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Einzelne Verpflichtungen
25

I. Grundsätzliches

1

Die Verpflichtung zur Rechtshilfe besteht für die Behörden und Ämter schon aufgrund des Art 22 B-VG, wonach alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet sind. § 27 ist in dieser Hinsicht eine lex specialis, bei der auf die besonderen Erfordernisse einer umfassenden Rechtshilfe im Zusammenhang mit der Vollziehung des AuslBG und die datenschutzrechtlichen Erfordernisse eingegangen wird.

II. Einzelne Verpflichtungen

2

Die Geschäftsstellen des AMS und die Abgabenbehörden sind sowohl zur Entgegennahme (bzw Weiterleitung) als auch zur Abgabe einer Verständigung bei Vorliegen eines begründeten Verdachts einer Übertretung des AuslBG verpflichtet. Sie sind weiters verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Übertretungen arbeitsrechtlicher, sozialversicheru...

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