AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 26 Überwachung, Auskunfts- und Meldepflicht
Literatur
Bleyer, KIAB – Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung, ARD 5757/11/2007; Lehner/Houf, Handbuch KIAB-Kontrollen (2008); Trattner, Meldepflichten im Arbeitsrecht, ASoK 2005, 317.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Auskunftspflicht und Einsichtsrecht | ||
II. | Betretungsrecht | ||
A. | Betriebskontrolle | ||
B. | Rahmenbedingungen | ||
III. | Identitätsfeststellung | ||
IV. | Mitwirkung des Auftraggebers | ||
A. | Reichweite der Verpflichtung | ||
B. | Sanktionen bei Verstoß |
I. Auskunftspflicht und Einsichtsrecht
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Gemäß § 26 Abs 1 sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Geschäftsstellen des AMS, den Abgabenbehörden und den Trägern der Krankenversicherung sowie dem BVwG auf Verlangen:
Namen und Anzahl der im Betrieb beschäftigten Ausländer sowie
sonstige für die Durchführung des AuslBG notwendige Fakten und Sachverhalte
bekannt zu geben und die Kontrollorgane in die erforderlichen Unterlagen Einsicht nehmen zu lassen.
Letztere Verpflichtung trifft auch den Ausländer. Im Rahmen der Mitteilungspflicht gemäß Abs 1 soll aber nicht untersucht bzw eine Antwort auf die Frage erzwungen werden, ob ein konkret angetroffener oder (allenfalls auch in der Vergangenheit) verwendeter Auslän...