AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 24 Gutachten für selbständige Schlüsselkräfte und Start-up-GründerInnen
Literatur:
Hahn (Hrsg), Finanzierung von Start-up-Unternehmen (2018); Hattenberger, Neuregelung der Anerkennung von Berufsqualifikationen, ZVB 2009, 101; Rath, Änderungen im Ausländerbeschäftigungs- und Behinderteneinstellungsgesetz, ASoK 2013, 156.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |||
II. | Vorprüfung | |||
III. | Selbständige Schlüsselkräfte | |||
A. | Voraussetzungen | |||
B. | Verfahren | |||
IV. | Start-up-Gründer | |||
A. | Grundsätzliches | |||
B. | Mindestpunkte | |||
1. | Grundsätzliches | |||
2. | Qualifikation | |||
3. | Berufserfahrung | |||
4. | Sprachkenntnisse | |||
5. | Zusatzpunkte | |||
C. | Entwicklung und Einführung innovativer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien | |||
D. | Weitere Voraussetzungen | |||
V. | Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Start-up-Gründer | |||
VI. | Selbständige ohne Niederlassung |
I. Grundsätzliches
1
Selbständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte für die Dauer von zwei Jahren, wenn die nach dem beabsichtigten Betriebssitz zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS nach Anhörung des Landesdirektoriums ein positives Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen oder die Bedeutung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit für eine ganze Region (...