AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 20g Rechtsmittel
Literatur:
Mrosevic, Die Auswirkungen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf das Arbeits- und Sozialrecht, ZAS 2014, 4.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |
II. | Beschwerdeverfahren | |
III. | Beschwerdevorentscheidung | |
IV. | Vorlageantrag | |
V. | Entscheidung des BVwG |
I. Grundsätzliches
1
Seit der Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und der Einführung einer zweigliedrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt die alleinige Entscheidung über Anträge nach dem AuslBG dem jeweils zuständigen AMS. Als Rechtsmittel gegen Bescheide des AMS steht eine Beschwerde an das BVwG zur Verfügung.
Die Leitungs-, Aufsichts- und Weisungsbefugnisse der vorgesetzten Organe bleiben davon unberührt. Sie können weiterhin durch Ausübung ihrer Weisungs- und Aufsichtsfunktion Einfluss auf den Inhalt der Entscheidungen nehmen und gelten daher trotz Abschaffung des administrativen Instanzenzugs als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 4, 5 und 68 Abs 2 bis 4 AVG.
II. Beschwerdeverfahren
2
Im Beschwerdeverfahren vor dem BVwG (einschließlich des Vorverfahrens) gelten die Bestimmungen des VwGVG und – mit Ausnahme der § 1 bis 5 sowie des IV. Teils – des AVG. Subsidiär gelten auch die spezifischen Verfa...