AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ausländern
Literatur:
Breycha, Über die Nichtigkeit der Arbeitsbewilligungsehe, RZ 1994, 98; Gerhartl, Weiterbeschäftigung eines Ausländers nach Nichtigerklärung der Ehe, RdW 2009, 90; Löschnigg, Zur Beendigung und Nichtigkeit von Arbeitsverhältnisses mit Ausländern, in FS Schwarz (1991) 107; Mair, Fremdenrechtliche Aspekte von Ehescheidungen, FamZ 2007, 54; Schrammel, Die Beschäftigung ausländischer Staatsbürger aus europarechtlicher und nationaler Sicht, ZUV 1994/4, 10; Wachter, Arbeitsverhältnis eines Ausländers und Ablauf der Beschäftigungsdauer, DRdA 1979, 187.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Bewilligungspflicht | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Ausnahmen | ||
II. | Sanktionen bei unerlaubter Beschäftigung | ||
III. | Künstler | ||
IV. | Volontäre, Ferial- und Berufspraktikanten | ||
A. | Volontäre | ||
B. | Praktikanten | ||
C. | Verfahren | ||
D. | Widerruf | ||
V. | Forschungspraktikanten | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Verfahren | ||
VI. | Sonstiges | ||
A. | Bereithaltepflicht | ||
B. | Behalterecht | ||
C. | Ausnahmebestätigung |
I. Bewilligungspflicht
A. Grundsätzliches
1
§ 3 Abs 1 und 2 legen fest, dass einerseits ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen und andererseits ein Ausländer eine Beschäftigung nur d...