AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 20e Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |
II. | Niedergelassene Ausländer | |
III. | Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blaue Karte EU | |
IV. | Verfahren |
I. Grundsätzliches
1
§ 20e regelt die inhaltlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus durch die nach dem NAG zuständige Behörde, die dabei das AMS zu befassen hat. Im Folgenden wird auf die einzelnen Tatbestände eingegangen.
II. Niedergelassene Ausländer
2
Nach § 20e Abs 1 Z 1 erhalten Ausländer, die die Voraussetzungen des § 15 erfüllen, eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Dabei handelt es sich entweder um Personen, die bereits einen Arbeitsmarktzugang haben (Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheins), oder um Personen, die zwar zur Niederlassung berechtigt sind, aber noch keinen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang haben.
Zu Letzteren gehören insbesondere:
Angehörige von Österreichern, die nicht zur Kernfamilie zählen, mit einer „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ (§ 47 Abs 3 NAG),
der Familiennachzug von einem Drittstaatsangehörigen, der nur eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat (§ 46 Abs 4 NAG),
Schlüssel- und Fachkräfte, welche die Voraussetzungen g...